"Einladung durch Aushang" (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 17.10.2022, 08:28 (vor 551 Tagen)

Hallo allerseits,

im vereinfachten Wahlverfahren zur SBV-Wahl ist bekanntlich durch "Aushang" einzuladen (und ggf. ergänzend dazu auf weiteren Wegen, etwa per Mail, Brief, etc.).

Wir sind eine Stadtverwaltung mit rd. 900 MA, davon rd. 40 SbM in rd. 20 Verwaltungsgebäuden, BBH, Feuerwehr sowie rd. 10 Kitas und rd. 20 Schulen (ohne Lehrer.

Natürlich sind die rd. 40 SbM nicht in jedem "Gebäude" vertreten, aber eventuell hat sich ja auch bisher ein SbM (oder Gleichgestellter) nur noch nicht gemeldet und könnte dieses bis zur Wahl noch tun und somit auch Wahlberechtigt sein.

Die bisherigen Infos (Aushang mit Foto und Kontaktdaten der neuen SBV) haben wir per Hauspost an alle Abteilungen und Stellen geschickt und gebeten, diese am Schwarzen Brett auszuhängen.
Bei allgemeinen Infos und Aushängen kein Problem.

Was ist aber mit der offiziellen Einladung zur SBV-Wahl? Diese muss ja auch zwingend ausgehängt werden.
Muss der Aushang persönlich durch die SBV erfolgen oder kann der Aushang auch an die einzelnen Vorgesetzten geschickt werden mit der Bitte um entsprechenden Aushang?

In den Verwaltungsgbebäuden + BBH + Feuerwehr wäre ein persönlicher Aushang kein Problem.
Aber in den Kitas und Schulen (ohne Lehrer)?
Muss der Aushang auch dort erfolgen, auch wenn dort evtl. kein SbM bekannt ist?

PS: Die Einladung wird bei uns in den Verwaltungsgebäuden persönlich ausgehängt und zusätzlich im Intranet veröffentlicht sowie per Mail oder Hauspost an alle bekannten SbM gesendet.

Gruß, Ricarda


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