"Einladung durch Aushang" (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.10.2022, 12:03 (vor 556 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo,

der ordnungsgemäße Aushang der Einladung zur Wahl gem. § 19 gehört zu den wesentlichen Pflichten der SBV.
Wenn sich die SBV dabei "Helfern" bedient wie zB Führungskräften in Abteilungen ist das zwar zulässig, aber dann fallen Fehler dieser Helfer unmittelbar auf die SBV zurück und die SBV "haftet" für die Fehler dieser Helfer.

--
&Tschüß

Wolfgang


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