Berechnung der Amtszeit (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Thursday, 20.10.2022, 16:40 (vor 554 Tagen)

In unseren Wahlunterlagen für 2018 hatte ich die Amtszeit über ein Berechnungsformular beim BIH ermittelt und mir den Screenshot auch ausgedruckt.

Beginn der Amtszeit: 21.11.2018 (von mir eingegeben)
Ende der Amtszeit: 21.11.2022 (vom Online-Rechner des BIH ermittelt)

Den 21.11.2022 hatten wir somit auch als Ende der Amtszeit in der Wahlbekanntmachung 2018 aufgeführt.

Für die bevorstehende Wahl habe ich wieder den Online-Wahlkalender genutzt und einfach mal das "Ende der Amtszeit" über den Amtszeit-Rechner erneut ermitteln lassen.

Gebe ich jetzt als Beginn der Amtszeit den 21.11.2018 ein, wird als Ende der Amtszeit jetzt der 20.11.2022 ausgegeben!
Wie gesagt, in der Wahlbekanntmachung haben wir den 21.11.2022 stehen...

Unsere SBV-Wahl soll am Fr., den 18.11.2022 stattfinden.
Die gewählten Bewerber werden noch am gleichen Tag informiert, sodass sie bis zum 22.11.2022 die Möglichkeit zur Ablehnung haben (gemäß Wahlkalender des BIH).

Wann beginnt nun die neue Amtszeit und wann endet diese?
a) am 21.11.2022, weil die letzte Amtszeit am 21.11.2022 endet
b) am 22.11.2022, weil die letzte Amtszeit am 21.11.2022 endet
c) am 22.11.2022, weil dann die Frist endet, bis zu der die Bewerber die Wahl ablehnen können
d) an einem anderen Tag, nämlich: ...

Hilfe...
Die Informationen im Netz sind so irreführend...

Gruß, Ricarda


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