Berechnung der Amtszeit (Allgemeines)
Aber was ist dann das offizielle Amtszeit-Ende? Das, was in der Wahlbekanntmachung steht, oder was nach Berechnung richtig wäre.
Es zählt einzig und allein das Ende kraft Gesetzes laut § 177 SGB IX und BGB. Ein Wahlvorstand oder eine Wahlleitung kann das wahlrechtlich nie verändern durch eine (fehlerhafte) Berechnung bzw. durch eine falsche Bekanntmachung. Niemand ist befugt, diese Amtszeit abweichend vom Gesetz(geber) zu bestimmen. Das ist nur dem Gesetzgeber vorbehalten (Vorbehalt des Gesetzes) und niemandem sonst.
Gruß,
Cebulon