Chaos in Laos...bei der SBV Wahl (Allgemeines)

Almut, Wednesday, 26.10.2022, 19:15 (vor 546 Tagen)

Hab vorhin von einem Fall gehört der mich gedanklich beschäftigt. In einem Betrieb gilt das förmliche Verfahren. Wegen weit auseinanderliegenden Betriebsteilen und Schichtarbeit entscheidet man sich für reine Briefwahl. Schon im Vorfeld macht der Wahlvorstand einige Fehler. Den Kandidaten wird nicht gesagt dass die Stützunterschriften nur von SB Personen eingeholt werden sollen, die Wählerverzeichnisse liegen nicht aus... Kein Kandidat für die Stellvertretung sammelt gültige Stützunterschriften. Dies fällt bei der Prüfung auf. Der Wahlvorstand läuft selbst los und sammelt die Unterschriften. Bei der Auszählung werden die äußeren Umschläge geöffnet obwohl nur ein Wahlvorstand anwesend ist und die Zeit der Auszählung noch nicht da ist...
Die Wahl wäre also angreifbar und das nicht zu knapp zumal auch die Amtszeit auf dem Aushang des Ergebnisses falsch ist.

Jetzt hat grade niemand Interesse an einer Anfechtung und die Frist dafür ist abgelaufen. Es gäbe jedoch vielleicht ja auch Gründe für eine Nichtigkeit der Wahl. Besteht tatsächlich die Möglichkeit dass wenn sich jemand ärgert und er davon erfährt dass auf Nichtigkeit geklagt wird? Hat jemand Einschätzung wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür wäre?


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