SBV Stellvertreter (Allgemeines)
Moin moin,
Nein, Du musst niemanden informieren, dass Du zur Wahl antreten willst.
Du kannst Dich spontan bei der Wahlversammlung melden.
Sinnvoll wäre es, stichpunktartig notiert zu haben, warum Du Dich aufstellst, damit die Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung wissen, was Sie an Dir haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Janßen