mitteilungspflicht an die schbv durch den pr? (Umgang mit BR / PR)

Michael, Wednesday, 06.09.2006, 18:24 (vor 6453 Tagen) @ hackenberger

» Wenn der Betroffene aber die Einbeziehung der SchwbV nicht möchte hat der
» BR/PR dieses auch zu berücksichtigen, nur der AG wäre verpflichtet die
» SchwbV auch einzubinden wenn es der Betroffene nicht möchte, denn der § 84
» lässt hier dem Betroffenen oder/und AG keine Wahlmöglichkeiten.

Hallo Bernd,
natürlich sollte man den Wunsch des schwbM, die SBV nicht persönlich mit einzubeziehen respektieren. Das schließt aber nicht aus, dass der BR die SBV über die Problematik nicht informiert. Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn ein schwbM sich an ein BR-Mitglied wendet, weil er ihn vielleicht besser kennt. Aber "mein" Betriebsrat weiß, dass er mich zu informieren hat.
Ich hatte den Fall einer Kollegin, die aufgrund ihrer Krebserkrankung lieber mit einem weiblichen BR über ihr Problem sprechen wollte. Sie wußte, dass ich dann informiert werde, und das war ihr auch Recht, aber sie wollte halt lieber mit einer Frau darüber sprechen.

Gruß Michael


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