Verschiebung SBV-Wahlen? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 04.11.2022, 14:38 (vor 511 Tagen) @ Apfelsaft

… weniger als 1,5 Std. Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Hallo Helmut,

mit so einer (pauschalen) Aussage wäre ich vorsichtig. Bei Fahrzeiten über 1 Stunde mit ÖPNV dürfte vereinfachte Wahl in aller Regel völlig ausgeschlossen sein (BAG 07.04.2004, 7 ABR 42/03). Wahlvorstände können bis zum letzten Tag der Amtszeit der bisherigen SBV bestellt werden, falls hier noch nicht bestellt. So würde halt außerplanmäßig gewählt nach dem 30. Nov. 2022.

Das BAG hat eine „räumliche Nähe“ bspw. bereits bei 11 km ver­neint­­ bei schlechter öffentlicher Verkehrsanbin­dung­: Auch ein nur 11 km entfernter Betriebsteil kann „räumlich weit entfernt“ sein (BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15). Maßgeblich ist da immer der Einzelfall. Dazu gibt es massenhaft Rechtsprechung. Neben reiner Fahrzeit ist zudem noch der „Fußweg“ als „Wegezeit“ regelmäßig zu berücksichtigen laut BAG.

Gruß,
Cebulon


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