Zusammenarbeit SBV - Inklusionsbeauftragter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.12.2022, 11:20 (vor 498 Tagen) @ Antje

Hallo Antje,

der Inklusionsbeauftragte ist Beauftragter allein des AG ("verantwortlich vertritt"). Der AG hat die persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der Inklusionsbeauftragte seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehört auch der Erwerb der notwendigen Sach- und Fachkunde.
Vielleicht solltest Du dem Inklusionsbeauftragten auch mal erklären, daß aus den Aufgaben des § 181 SGB IX eine persönliche Haftung resultiert - zB für Bussgelder - und dafür kein Anspruch auf Erstattung durch den AG existiert. (Düwell in LPK-SGB IX, § 181 Rn 34)

Und aufgrund seiner AG-Position hat dieser Inklusionsbeauftragte nichts bei den Abstimmungen zwischen VP und Stellvertretung zu suchen - erst recht dann nicht, wenn es sich um "gegenseitige Abstimmung" iSd § 178 Abs. 1 Satz 6 SGB IX handelt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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