Beteiligung bei Versetzung (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 19.12.2022, 10:12 (vor 486 Tagen) @ sbvnrw

Wie hat eine Beteiligung bei einer Versetzung auszusehen?

Versetzung wurde aufgrund von Nichtbeteiligung der SBV vom Betriebsrat verweigert.

Es wurde sich seitens AG beim BR für die Nichtbeteiligung entschuldigt. Allerdings ist bisher auch sonst nichts passiert.

GSBV nimmt auf Wunsch der Kollegin an einem Gespräch teil.
Ist das eine Beteiligung?
SBV ist an dem Termin verhindert.
Versetzung soll ab dem 1.1. gelten.

Ich halte dies für nicht zulässig, da die GSBV rechtlich nicht zuständig ist.

Quelle: bih.de
Rechtsstellung der GSBV
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen rechtlich nicht übergeordnet. Zu ihren Aufgaben gehört die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und die von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können (§ 180 Absatz 6 SGB IX).

Sie vertritt auch die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung entweder nicht gewählt worden ist oder nicht gewählt werden kann, weil weniger als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.

Eine personelle Einzelmaßnahme in einem Betrieb mit einer gewählten SBV ist lt. den oben genannten Ausführungen hier nicht Bestandteil des Amtes einer GSBV.

Mal sehen, was sonst für Sichtweisen noch kommen ...


MfG


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