Wiederaufnahme ins Arbeitsleben (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.01.2023, 10:00 (vor 473 Tagen) @ _Simone_

Moin Moin Simone,

von wem bezieht er den derzeit eine Entgeltersatzleistung? Agentur für Arbeit?
Wenn ja, haben auch die ein Interesse, ihn von der Payroll zu bekommen, dann könnte man mit denen nach Wegen suchen.

Für den Prozess: § 112 SGB IX Recht auf Bildung
§ 86 SGB IX Es gibt einen Beirat beim Bundesministerium für Arbeit, der schwerbehinderte Menschen bei ihrem Recht auf Teilhabe unterstützen soll, mit diesem neuen Gremium, welches es erst seit 2018 gibt, Kontakt aufnehmen und nach Hilfestellungen fragen.

Landesbeauftragte für schwerbehinderte Menschen einbeziehen.

Hinweis auf die Behindertenrechtskonvention der UN. In § 27 ist ein Recht auf Arbeit festgeschrieben, bei Verstößen dagegen kann man sich bis zur Menschenrechtskommission der vereinten Nationen in Genf wenden.

Hier ein Link dazu:

https://www.behindertenrechtskonvention.info/arbeit-und-beschaeftigung-3921/

Diese kann auch gut sein, heranzuführen, wenn es Ablehnungen geben soll.

Nebenbei, seit 01.01.2023 gibt es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr, daher ist dieses Argument auch hinfällig.

Soviel zu ersten Hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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