Fragebogen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztl. Rat (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 30.01.2023, 13:26 (vor 451 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

dieser Fragebogen ist mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Insbesonders sozialrechtliche Laien liefern gerne der AA die Argumente für eine Sperrzeitverkürzung quasi "frei Haus".
Ärzte und Therapeuten sind auch zT recht schnell bei psychischen Krankheiten mit der Empfehlung, den Job zu kündigen, wissen aber oft nicht, was sie damit auslösen.

Die von Garda aufgeworfene Frage nach einem evtl. unterlassenem BEM ist nur einer der denkbaren "Fallstricke". Ist der erkrankte Mensch schwerbehindert oder gleichgestellt, wird die AA auch nach einem Präventionsverfahren und der Einschaltung des Integrationsamtes fragen.

Grundsätzlich sollten sich kranke Menschen auch dann, wenn eine Weiterbeschäftigung beim alten AG unzumutbar erscheint, die Frage stellen, ob es denn unbedingt eine Eigenkündigung sein muß, wenn der/die behandelnde Arzt/Ärztin bei der Feststellung der AU "mitzieht". Eine solche Eigenkündigung erleichtert zwar oft die empfundene Belastung in den ersten Tagen, der anschließende Katzenjammer kann aber noch viel größer sein.
Denn durch eine Eigenkündigung ändert sich im besten Fall an den AU-Ansprüchen (Krankengeld, ggfs. ALG1 nach "Aussteuerung") nichts. Es können aber Ansprüche durch Sperrzeiten reduziert werden.

Es ist gerade auch bei der Suche nach einer Beschäftigungsalternative idR besser, sich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis zu bewerben. Solange für die neue Beschäftigung keine gesundheitlichen Einschränkungen erkennbar sind, umgeht man/frau so evtl. Fragen wegen der Eigenkündigung bzw. daraus resultierenden Lücken im Lebenslauf. Und der alte AG darf in einem Zeugnis kein Sterbenswörtchen über Arbeits-(un-)fähigkeit schreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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