Arbeit mit GdB 100 und Invalidenrente. (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
ein GdB sagt erst mal gar nichts über die Leistungsfähigkeit in Bezug auf spezielle berufliche Anforderungen aus.
Deswegen muß es auch keine wie auch immer geartete generelle "Freigabe" durch einen Arzt geben.
Lediglich wenn es sachlich begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit gibt, muß dies ggfs. betriebsärztlich abgeklärt werden.
Und grundsätzlich sind auch Rentner nicht nur auf Mini-Jobs beschränkt.
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&Tschüß
Wolfgang