Entfristung durch Nichterfüllung Sachgrund (Einstellung)

Ralf Böttcher, Friday, 10.03.2023, 13:44 (vor 413 Tagen)

Hallo,

mal angenommen, jemand wird mit einem Sachgrund befristet eingestellt, arbeitet nun erst einmal aber gar nicht in dem Bereich, Gebiet, für den, das er eingestellt wurde.

Kann das ein Grund für eine Entfristung sein?

Wo liegen da bitte evtl. zeitliche Grenzen?

Z. B. arbeitet jemand erst 4 - 5 Monate im Bereich A, wurde aber für Bereich B eingestellt, was allerdings beides unter eine Abteilung läuft. Nach 5 - 6 Monaten ist er dann wirklich in B tätig, wird dies aber aller Voraussicht nach nicht bis zum Ablauf der 24 Monate sein werden, weil nicht können, weil die Arbeit evtl. gar nicht mehr vorhanden ist, ums mal lapidar auszudrücken.

Würden evtl. schon diese 4 - 5 Monate zu Beginn, in denen der Angestellte deutlich umfangreichere Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt hat, ausreichen, um eine Entfristung zu bekommen?

Danke.

Gruß


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