Entfristung durch Nichterfüllung Sachgrund (Einstellung)

Cebulon, Sunday, 12.03.2023, 11:50 (vor 405 Tagen) @ Ralf Böttcher

Mal angenommen, jemand wird mit einem Sachgrund befristet eingestellt, arbeitet nun erst einmal aber gar nicht in dem Bereich, Gebiet, für den, das er eingestellt wurde.

Wenn jemand z.B. als Mutterschaftsaushilfe eingestellt wird, so ist es m.E. rechtlich völlig belanglos, ob er auf deren konkreten Arbeitsplatz eingesetzt wird oder aber anderweitig im Betrieb. Denn dieses bleibt dem Betrieb selbstverständlich überlassen, wen er wo einsetzt und wie lang wegen seiner unternehmerischen Freiheit. Es kann natürlich auch in einer anderen „Abteilung“ sein. Dieses ist rein betriebsverfassungsrechtliche Frage für den BR und höchstrichterlich seit Jahrzehnten bereits längst geklärt.

Hinweis: Im Übrigen ist das ein Fachforum nur für betriebliche Interessenvertretungen wie einer SBV.

Gruß,
Cebulon


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