Wahlvorschlag (Wahlen)

traute, Thursday, 14.09.2006, 09:02 (vor 6446 Tagen) @ Renate

hallo renate,
zuständig ist der wahlvorstand. wenn der kollege nicht wahlberechtigt ist, muß der wahlvorstand diese unterschrift für ungültig erklären lassen.

du kannst einfach weitere unterschriften sammeln. es macht sinn, ein paar mehr unterschriften als benötigt zu sammeln, falls eine ungültig ist. so bist du auf der sicheren seite.

gruß, traute


» Hallo,
»
» ich habe meinen Wahlvorschlag zur Unterschrift an Kollegen weitergesandt
» und gestern diesen zurückbekommen. Auf diesem Wahlvorschlag hat ein
» Kollege unterschrieben, der nicht berechtigt ist.
»
» Welche Möglichkeiten habe ich, diese Unterschrift zu streichen> Oder muss
» ich nochmals von vorne mit dem Wahlvorschlag anfangen>
»
» Bei Literatur finde ich darauf keine Antwort. Wer kann mir helfen, damit
» die Wahl nicht angefochten werden kann.
»
» Viele Grüße und danke Renate


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