Wahlvorschlag (Wahlen)

traute, Thursday, 14.09.2006, 15:20 (vor 6446 Tagen) @ traute

in ergänzung:
renate, wenn die abgabefrist der wahlvorschläge bereits abgelaufen ist, kannst du keine unterschriften mehr nachreichen. es sei denn.... es ist KEIN gültiger wahlvorschlag vorhanden. dann hast du 3 tage nachfrist, die liste zu "heilen".

gruß, traute

» hallo renate,
» zuständig ist der wahlvorstand. wenn der kollege nicht wahlberechtigt ist,
» muß der wahlvorstand diese unterschrift für ungültig erklären lassen.
»
» du kannst einfach weitere unterschriften sammeln. es macht sinn, ein paar
» mehr unterschriften als benötigt zu sammeln, falls eine ungültig ist. so
» bist du auf der sicheren seite.
»
» gruß, traute
»
»
»
»


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