Aufbewahrungsdauer BEM-Akte? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 14.04.2023, 22:15 (vor 1285 Tagen) @ Nano9595

Kann mir jemand sagen, wie lange man BEM-Akten aufbewahren darf? Meine neue Chefin möchte dies für 5 Jahre

Siehe dazu zum Beispiel druckfrisch FAQ 12 aus Baden-Württemberg sinngemäß. Wenn der Verarbeitungszweck erreicht ist, dann ist aber auch regelmäßig Schluss. Eine jahrelange „bevorratende“ Datenspeicherung gibts nicht nach dem Motto: Diese Daten könnte man eventuell ja u.U. irgendwann nochmals brauchen, also speichern wir „sicherheitshalber“ pauschal fünf Jahre. Besonders nicht „gegen den Willen“ Betroffener ½ Jahrzehnt. Vergl auch hier. Fünf Jahre BEM-Akte m. E. nicht begründbar! Die BIH geht von - maximal - drei Jahren aus: „spätestens nach einem Zeitraum von drei Jahren vernichtet“ nach BEM-Broschüre 2018, Seite 41.

Gruß,
Cebulon


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