Arbeitszeit täglich (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 19.05.2023, 13:48 (vor 341 Tagen) @ Zeitschel17

Hallo,

eigentlich ist das hier ein Forum nur für SBVen, aber sei`s drum.

War Dein Widerspruch wegen der Ablehnung der Gleichstellung also erfolgreich?

Du mußt eine Kopie des Gleichstellungsbescheides beim AG abgeben. Dann stehen Dir alle Rechte eines schwerbehinderten Menschen (Ausnahme Renteneintritt, Zusatzurlaub) aus dem SGB IX zu.

Für eine Inanspruchnahme des § 207 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html
musst Du keine Gründe nennen. Deswegen braucht es auch keine Atteste etc.
Du kannst die Beschränkung auch jederzeit widerrufen.

Der AG hat die Begrenzung schnellstmöglichst umzusetzen. In Deinem Fall spätestens bis zur Erstellung einer neuen Schichteinteilung.
Allerdings kannst du die Schichtarbeit an sich nicht mit Berufung auf § 207 SGB IX ablehnen. Diese Vorschrift begrenzt lediglich die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden - unabhängig von der Lage. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit kannst Du mit dieser Vorschrift nicht verweigern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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