Gleichstellung vs. Widerspruch (Gleichstellung)

bifavi, Hessen, Wednesday, 24.05.2023, 10:30 (vor 331 Tagen) @ Janini

Hallo Janini,

ich bin relativ neu als SBV gewählt worden und habe direkt mal eine Frage, zu der ich so konkret nichts finden konnte.

Viel Erfolg im Ehrenamt.

Eine MA hat einen GdB von 30 bekommen (Antrag ohne mein Wissen gestellt) und ist dann in den Widerspruch gegangen.

Darf MA machen, manchmal wird dies auch von den Sozialdiensten in einer Reha angeboten und durchgeführt. Es kann auch sein, dass MA in einem Sozialverband Mitglied ist.

Sie hat dann aber gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, wodurch ich von ihrer Behinderung erfahren habe.

Also hast du und die andere Interessenvertretung (BR, PR, etc.) die Befragung erhalten?

Ist dieses Vorgehen sinnvoll? Gleichzeitiger Widerspruch und Gleichstellung finde ich etwas chaotisch oder wie seht ihr das? Könnte das evtl. Konsequenzen haben, wenn das ZBFS oder die BAA das mitbekommen?

Diese Vorgehensweise ist zulässig und nicht chaotisch. Mache ich schon jahrelang so. Sind ja unterschiedliche Vorgänge. GdB sagt ja was aus über die Einschränkungen an der Teilhabe am Leben.
Also am ganzen Leben.

Die Gleichstellung bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz und macht diesen etwas sicherer.
Verbesserte Kündigungsschutz als Erstes zu nennen. Weitere Nachteilsausgleiche kannst du beim InA
entsprechende Broschüren anfordern.


LG
Bifavi


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