Gleichstellung vs. Widerspruch (Gleichstellung)
Hallo,
dieses "zweigleisig" fahren ist sinnvoll und auch vom Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen. Deswegen wird ja auch auf dem Antragsbogen abgefragt, ob ein Widerspruchs- oder Klageverfahren läuft.
Im Erfolgsfall ist die Gleichstellung der wesentlich schnellere Schutz - insbesondere in Hinblick auf die damit verbundenen Rechte gegenüber dem AG gem. § 164 Abs. 4 SGB IX.
Rechtsbehelfe wegen des GdB dauern idR erheblich länger. So rechnen wir (Ba-Wü) bei Widersprüchen mit mindestens 6 Monaten (wenn Ärzte erneut befragt werden müssen) und für ein Klage bis zum Kammertermin mit 15-18 Monaten in der ersten Instanz.
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&Tschüß
Wolfgang