Befristeter AV = Nichtfortsetzungsmitteilung = Freistellung bzgl. AA (Kündigung)

Ralf Böttcher, Sunday, 27.08.2023, 13:20 (vor 466 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ok, danke.

Aber was ist mit dem 15er TzBfG iVm dem 613er BGB?

Wir haben hier eine SBe, deren Vorgesetzte ihr in einem 4-Augen-Gespräch gesagt hat, dass Stand jetzt das befristete AV enden wird, sofern nicht wieder deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen vorhanden sein wird. Ihr 2 jähriges AV endet in 8 Monaten.

Könnte sie sich zwecks Freistellung auf diese verbale Nichtfortsetzungsmitteilung berufen?

Danke.

Grüße


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