Befristeter AV = Nichtfortsetzungsmitteilung = Freistellung bzgl. AA (Kündigung)
Hallo,
ok, danke.
Aber was ist mit dem 15er TzBfG iVm dem 613er BGB?
Wir haben hier eine SBe, deren Vorgesetzte ihr in einem 4-Augen-Gespräch gesagt hat, dass Stand jetzt das befristete AV enden wird, sofern nicht wieder deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen vorhanden sein wird. Ihr 2 jähriges AV endet in 8 Monaten.
Könnte sie sich zwecks Freistellung auf diese verbale Nichtfortsetzungsmitteilung berufen?
Danke.
Grüße