SB-Versammlung Online, wenn alle dafür sind? (Versammlung)

Dimitar.Mitev, Monday, 04.09.2023, 12:51 (vor 242 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Juli 2015 amtierende, und seit Herbst 2018 gewählte und Im Herbst 2022 wiedergewählte SB-Vertrauensperson (und seit Mai 2023 (wieder) Betriebsratsmitglied).

Meine Frage: darf ich die SB-Versammlung am 18.10.2023 weiterhin online durchführen? Wenn sowohl der Arbeitgeber dafür ist als auch nach der Umfrage bislang einstimmig alle sb/gg Mitarbeiter? Obwohl die Regelung dazu in § 129 BetrVG (auf die § 176 Abs. 6 Satz 2 SGB IX verweist) diese nur bis 07.04.2023 vorsah?

Wir kamen in den letzten 3 Jahren sehr gut online klar. Weil wir weit verstreut sind, wäre online weiterhin besser.

Ich verfahre so, dass wenn das Gesetz etwas nicht (mehr)erlaubt, wir aber Interesse daran haben, und wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Belegschaft es so anders wünschen, dennoch so verfahren.

Danke für Eure Einschätzung.

MfG Dimitar Mitev


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