SB-Versammlung Online, wenn alle dafür sind? (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.09.2023, 14:46 (vor 242 Tagen) @ Dimitar.Mitev

Guten Tag,

die Rechtsgrundlage für online-Versammlungen ist endgültig weggefallen.
Dies spielt aber bei der SB-Versammlung im Gegensatz zur Betriebsversammlung keine formale Rolle, da ja SB-Versammlungen freiwillig sind und keine Pflicht zur Abhaltung besteht. So hat eine nicht gesetzeskonforme Durchführung der SB-Versammlung erst mal keine direkten Konsequenzen.

Allerdings hatte die online-Versammlung auch schon während der Geltung des § 129 Abs. 1 BetrVG schon einige andere "Problemzonen":

- Der AG muß mit der online-Versammlung einverstanden sein (er muß sie schließlich vergüten)

- alle teilnahmeberechtigten Beschäftigten müssen auch die Möglichkeit haben, online teilnehmen zu können.

- Der Datenschutz, insbesondere die Nichtöffentlichkeit der Sitzung können in der Praxis online nicht rechtssicher gewährleistet werden.

Und auch wenn eine Präsenzveranstaltung aufwendig ist zB wegen aAnfahrt, diesen Aufwand muß der AG vergüten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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