Code of Conduct (Verhaltensregeln) - Mitwirkung SBV? (Allgemeines)

Sandspielkasten, Thursday, 07.09.2023, 14:21 (vor 235 Tagen) @ Moonwalker

Der Arbeitgeber hat die SBV zu beteiligen nach §178 Abs. 2 SGB IX.
Die Beteiligung bedeutet nicht das die SBV an den Terminen teilnimmt. Beteiligung ist nicht direkte Mitwirkung.

Deshalb bekommt die SBV unverzüglich und umfassend eine Unterrichtung und nimmt dann Stellung dazu. Was der Arbeitgeber mit den Informationen der Stellungnahme macht, hat dieser der SBV dann wieder mitzuteilen.


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