§ 4 TVöD und seine Folgen bei Sachgrundbefristung (Allgemeines)
Hallo,
bei einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis führt selbst der vorzeitige Wegfall des Sachgrundes nicht zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (BAG vom 16.11.2005 und 29.6.2011)
"Ebenso wenig lassen andere nachträgl. Ereignisse ... eine wirksam vereinbarte Entfristung entfallen." (ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn 16a mit Verweis auf BAG vom 15.8.2001)
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&Tschüß
Wolfgang