Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde? (Antragstellung / Widerspruch)

Moonshine, Monday, 16.10.2023, 23:49 (vor 389 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zum Datenschutz.

Ich bin im öffentlichen Dienst und möchte eine Schwerbehinderung beantragen.
Eine Diagnose wegen schwerer Zwangsstörung wurde bereits gestellt und ein Psychiatertermin folgt. Wenn ich der Behörde den GdB Antrag vorlege mit den vielen Einschränkungen, kommen mir viele Fragen.

Wenn ich jetzt die Einschränkungen und Verlauf dem Amt schreibe, bleibt das bei denen oder dürfen die einen grob gesagt einweisen lassen (um sicher zu gehen es wird was dagegen getan), oder das Jugendamt vorbeischicken (vielleicht könnte es dem Kind nicht so gut gehen) oder dem Arbeitgeber/bzw. hier der Behörde Bescheid geben (schickt den mal zum Amtsarzt, dass der ausgemustert wird, wissen ja nun was der hat).

Danke :)


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