Datenschutz - GdB Antrag - bleiben die bei der Behörde? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
als Nachtrag:
Der Sozialdatenschutz ist in § 35 SGB I gesetzlich geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.html
Ausnahmen sind nur zulässig unter den in den §§ 67 - 78 SGB X geregelten Fällen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG001603119
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&Tschüß
Wolfgang