Wahlempfehlung des Personalrats (Allgemeines)
Ist es wirklich wahr, dass der Personalrat bei einer SBV-Wahl eine Empfehlung aussprechen darf?
Eine solche Wahlwerbung gehört definitiv nicht zu gesetzlichen Aufgaben eines Personalrats! Welches konkrete Personalvertretungsrecht gilt denn hier?
Mir erscheint das u.a. als grober Amtsmissbrauch, wenn dieser bspw. auf dem Kopfbogen dieses Personalrats für Wahlbewerber:in X eine Wahlempfehlung ausspricht lt. Rechtsprechung: Das geht gar nicht und berechtigt zur generellen Wahlanfechtung. Vgl. sinngemäß Sachadae, jurisPR-ArbR 44/2023 Anm. 4, zu ArbG Hannover vom 04.07.2023 – 12 BV 6/23 – zur Wahl einer HSBV.
Das lässt sich aus dem demokratischen Grundsatz der Chancengleichheit und der freien Wahl herleiten nach Dr. Sachadae. Das aus dem Grundsatz der freien Wahl abzuleitende Verbot der unzulässigen Beeinflussung einer Wahl gilt gegenüber jedermann. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung liegt demnach vor, wenn Vertreter amtierender Organe unter Nutzung ihrer amtl. Funktion auf die Willensbildung von Wählern einwirken (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 – 2 BvE 1/76)
Gruß,
Cebulon