Bewerberverfahrensanspruch für Urlaub aber nicht bei krank? (Allgemeines)

spid, Thursday, 09.11.2023, 12:00 (vor 171 Tagen)

Hallo,

auf eine internen Stelle hatten sich 2 MAinnen beworben.

Es wurden Einladungen verschickt.

Die eine MAin war dann in Urlaub.

Die zweite MAin wurde krank.

Die zweite MAin erhielt eine Absage.

Die erste MAin wurde eingeladen.

Die zweite MAin fragte bei der Personalabteilung nach, warum man sie nicht eingeladen hätte, aber die erste MAin. Man sagte ihr, dass i. R. d. Bewerberverfahrensanspruchs auf die erste MAin mit einem Vorstellungsgespräch nach ihrem Urlaub gewartet werden musste und bei der zweiten MAin war es nicht absehbar, wann sie wieder gesund ist und daher musste man sie nicht einladen.

Aber ist das wirklich so? Man muss bei Urlaub warten, aber bei Krankheit nicht?

Die abgesagte MAin ist übrigens schwerbehindert und hat das in der Bewerbung angegeben.

Danke.

Grüße


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