Bewerberverfahrensanspruch für Urlaub aber nicht bei krank? (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 10.11.2023, 07:41 (vor 171 Tagen) @ spid

Hallo spid,

anstelle der Kollegin würde ich mich - je nach Arbeitgeber und Situation - rechtlich zu den Themen AGG und ggf. Konkurrentenklage beraten lassen und das auch ankündigen.

Bei Krankheit kann nicht von dauerhafter Verhinderung sozusagen automatisch ausgegangen werden. Mindestens eine Anfrage ob zeitnah eine Möglichkeit besteht an einem Auswahlverfahren teilzunehmen wäre erforderlich gewesen, denn je nach den Umständen des Einzelfalls ist auch eine Teilnahme während au durchaus möglich. Ein Auswahlverfahren ist lange nicht dieselbe Belastung wie ein regelmäßiger Arbeitsalltag.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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