vor dem Schaden klug (Kündigung)

Pia, Monday, 18.09.2006, 18:37 (vor 6450 Tagen) @ darla

Was möchte denn die Kollegin> Aufgabe der SBV ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung und nicht die Ausgliederung. Da sie gleichgestellt ist, ist vor einer Kündigung auf alle Fälle die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Was meinst Du damit, sie sei mit anderen AN nicht vergleichbar>

Pia


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