Vertragsverlängerungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.11.2023, 13:34 (vor 313 Tagen) @ magheinz

Hallo,

bei einer derartigen Auswahlentscheidung kann es mE keinen sachlichen zweifel daran geben, daß die SBV gem. § 178 Abs. 2 SGB IX zu den Kriterien und der tatsächlichen Entscheidung anzuhören ist und ihr auch gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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