Vertragsverlängerungen (Allgemeines)
Hallo,
bei einer derartigen Auswahlentscheidung kann es mE keinen sachlichen zweifel daran geben, daß die SBV gem. § 178 Abs. 2 SGB IX zu den Kriterien und der tatsächlichen Entscheidung anzuhören ist und ihr auch gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen ist.
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&Tschüß
Wolfgang