Wahlberechtigt ? (Wahlen)
» Hallo zusammen,
» ich bin mir nicht sicher > Ist eine Kollegin d.Z. in
» Erziehungszeit(Mutterschutz ) ist auch als Wählerin zugelassen. Wir machen
» das Vereinfachte Wahlverfahren. Sie ist auch gerne bereit zur
» Wahlversammlung in den Betrieb zu kommen.
» Gruß
» Caty
Hallo Caty,
natürlich ist die Kollegin wahlberechtigt,sie gehört doch zum Betrieb!
Schau doch mahl nach links unter " Wahlmaterial " da findest du allerhand
über dieses Thema.
Gruß Martha