Wahlberechtigt ? (Wahlen)
Ja, sie ist wahlberechtigt.
Begründung:
Sie hat ein berechtigtes Interesse daran, nach der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub von der Schwerbehindertenvertretung ihres Vertrauens vertreten zu werden.
Gleiches gilt für Schwerbehinderte in befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente.
Schwerbehinderte, die sich in der Freizeitphase bei Altersteilzeit befinden, dürfen hingegen nicht mehr wählen.
Grüße
Jürgen