Heranziehung der Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Sprotte81, Tuesday, 09.01.2024, 14:42 (vor 109 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das ist ja gerade meine Frage.

Vertrauensperson macht zu 100% SBV - das sind 20 Stunden.

Stellvertreter 1. und 2. dürfen nach Bedarf herangezogen werden, da wir über 200 Mitarbeiter mit SB sind - das gilt also nicht für die weiteren Stellvertreter.

Wo sind für die 1. und 2. Stellvertreter die Grenzen? Nach Bedarf ist im Zweifel oft 100%, also 40 Stunden. Darf die Firma die Stellvertreter zeitlich begrenzen, das ist meine Frage.

Danke für deine Hilfe und viele Grüße
Sprotte81


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