Heranziehung der Stellvertreter (Stellvertreter/in)
Hallo Cebulon,
das ist ja gerade meine Frage.
Vertrauensperson macht zu 100% SBV - das sind 20 Stunden.
Stellvertreter 1. und 2. dürfen nach Bedarf herangezogen werden, da wir über 200 Mitarbeiter mit SB sind - das gilt also nicht für die weiteren Stellvertreter.
Wo sind für die 1. und 2. Stellvertreter die Grenzen? Nach Bedarf ist im Zweifel oft 100%, also 40 Stunden. Darf die Firma die Stellvertreter zeitlich begrenzen, das ist meine Frage.
Danke für deine Hilfe und viele Grüße
Sprotte81