BEM, Informationspflicht des AG (BEM)

Cläuschen, Wednesday, 20.09.2006, 10:46 (vor 6437 Tagen)

Liebe Leute,
hab schon mit der Suchfunktion gearbeitet, bin aber nicht weiter gekommen.
Hier im Betrieb (ca. 140 Mitarbeiter) ist eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verabschiedet worden. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung haben sich geeinigt, dass der BR informiert wird, wenn einem Mitarbeiter ein BEM angeboten wird.
Ich bin nun der Meinung, dass ich als Vertrauensperson der schwer behinderten und gleichgestellten MitarbeiterInnen gem. § 95 Abs.2 ebenso informiert werden muss, wenn einem/er schwer behinderten oder gleichgestellten KollegenIn das BEM angeboten wird.
Geschäftsführung und Betriebsrat sind da anderer Meinung. Sie meinen, dass ich erst informiert werden muss, wenn der Arbeitnehmer dem BEM zustimmt.
Ich habe das Problem schon an den Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehindertenfragen vorgetragen und um rechtliche Klärung gebeten. Bis jetzt kein Kommentar.
Wer kann mir da weiterhelfen>>>
Vielen Dank im Voraus und Danke für die Hilfe.
Claus


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