Weiterleitung von Bewerbungen an Abteilungsleiter (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 26.02.2024, 10:08 (vor 61 Tagen) @ Alex081073

Servus Alex,

Sorry, aber ich frage mich schon, was Du dir dabei gedacht hast? Bist Du in beiden Ämtern neu? Noch nie was vom Datenschutz gehört? Verschwiegenheitspflicht?

Wie Du schreibst, hast Du die Info in Deiner Funktion als Arbeitnehmervertreter erhalten, und nun gibst Du diese Infos, ja sogar die Unterlagen als PDF an (zumindest noch) Unbeteiligte weiter.
Da hast deinem AG u.U. beim betrieblichen Ablauf sauber in die Suppe gespuckt, z.B. bei einer möglichen Vorauswahl.

Konsequenzen? Ist schwierig zu beantworten, aber nachdem die Klinikleitung schon so explizit nach Rechtsgrundlage ect. nachfragt, werden wohl Konsequenzen folgen.

Ich wünsche Dir viel Spass beim Verfassen der Stellungsnahmen, ich möchte jetzt nicht in Deiner Position sein.

VG


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