Außerordentliche Kündigung Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 26.02.2024, 11:07 (vor 61 Tagen) @ Sandra

Hallo,

unabhängig von der Kostenfrage, muss aber dringendst zur Inanspruchnahme eines FACHanwaltes geraten werden.

Gerade bei der Kündigung eines Arbeitnehmervertreters (BR, VP; können generell nur außerordentlich nach §103 BetrVG gekündigt werden) gibt es viele Feinheiten und Hürden, welche eine Kündigung schnell unwirksam werden lassen. Es sollte auch sehr genau überlegt werden, ob man zur Vermeidung der Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Meine Meinung hierzu ist ein klares "NEIN", AG soll Kündigen, im Kündigungsschutzverfahren wird es durch einen Richter betrachtet und nach meinen Erfahrungen kommen dann wesentlich höhere Abfindungssummen auf den Tisch (> Faktor 10 (Zehn!!)). Restrisiko bleibt jedoch.

So wünsche ich das "glückliche Händchen" zur Entscheidungsfindung und zum Anwalt.

VG


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