Sachgrundlos oder mit Sachgrund? (Einstellung)

Phönix, NRW, Monday, 01.04.2024, 10:34 (vor 28 Tagen) @ spid

Auch der Dienstgeber im ÖD hat die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung und diese wird auch genutzt. Zwar wird dies von Arbeitsrechtlern und Interessensvertretungen kritisiert, da hier nur der Dienstgeber einen Vorteil hat, aber es ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Bei meinem Dienstgeber ist eine sachgrundlosen Befristung laut Tarifvertrag nur noch für 14 Monate möglich. Wir (MAV/SBV) setzen uns auch dafür ein, dass unser Dienstgeber generell keine Dienstverträge mit sachgrundlosen Befristung mehr abschließt. Um Umkehrschluss hatten wir noch nie so viele Probezeitkündigungen.

Gruß
Phönix


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