gleiche/unterschiedliche Fragen/Aufgaben im Bewerbungsgespräch? (Allgemeines)
Jetzt wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, der Bewerber hat sich erneut beworben und dieses Mal auch den GdB angegeben.
Er muss nicht unbedingt einen konkreten GdB angeben. Es reicht, wenn er z.B. angibt, dass er schwerbehindert ist.
Da der Bewerber die praktische Arbeitsprobe schon kannte, bekam er eine andere praktische Aufgabe … Ist das zulässig?
Klar ist das zulässig sowie geboten, weil ansonsten ja eine extreme Wettbewerbsverzerrung, wenn einer der Bewerber die Arbeitsprobe zuvor schon kannte.
Gruß,
Cebulon