Massenentlassung (Kündigung)
Hallo Dirk,
ein Rücktritt hilft keinen, zumal nun wohl auch die Uhr anfängt zu ticken.
Beratung vom Inklusionsamt ist sicherlich ratsam. Eine Schulung zu diesen Thema sicherlich auch.
Eine Benachteiligung von MA ohne GdB liegt nicht vor. Menschen mit einem GdB sind Schutzbedürftige Mitarbeiter. Das ganze Behindertenrecht dient dazu eine Chancengleichheit zu schaffen. Es wird von einem Nachteilsausgleich gesprochen, dass heißt also: Behinderte Menschen sind denen ohne Behinderung benachteiligt und dieser Nachteil soll kompensiert werden.
Eine eventuelle Mehrbelastung ist einem gesunden Menschen zu zumuten.
Tschüss und viel Erfolg
Thomas