Freiheit gefährdet durch Anwesenheit einer kündigungsberechtigten Person (BEM)
weil die Freiheit des BEM angezweifelt wurde weil der Personalchef das BEM selbst geleitet hatte.
Hallo,
alleine die Tatsache, dass der „Personalchef das BEM selbst“ leitet – dürfte m. E. einem ordnungsgemäßen BEM nicht generell entgegenstehen lt. dem Gesetzeswortlaut des § 167 Abs. 2 SGB IX.
Gruß,
Cebulon