Freiheit gefährdet durch Anwesenheit einer Kündigungsberechtigten Person (BEM)
Auch ich sehe kein Hemmnis darin, dass eine Personalleitung ein BEM leitet und durchführt.
Dies ist bei uns gängige Praxis, auch wenn ich dies persönlich für nicht sinnvoll erachte. Was natürlich nicht sein darf, ist das Verwenden von Informationen aus dem BEM für eine krankheitsbedingte Kündigung, aber das ist dann ein Thema für die Kündigungsschutzklage und das Gericht.
Gruß
Phönix