Nachwirkender Kündigungsschutz der SBV (Allgemeines)
ich hatte mal irgendwo gelesen, dass die SBV bei langjähriger Tätigkeit zwei oder drei Perioden einen erhöhten nachwirkenden Kündigungsschutz von 2 Jahren anstatt ein Jahr hat.
Hallo Sandra,
von einem derartigen zweijährigen - nachwirkenden - gesetzlichen Kündigungsschutz ist mir nichts bekannt. Womöglich verwechselst Du das mit dem § 179 Abs. 5 letzter Satz SGB IX?
Gruß,
Cebulon