Nachwirkender Kündigungsschutz der SBV (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 25.09.2024, 09:12 (vor 266 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

eine derartige Regelung gibt es für freigestellte Betriebsräte in § 38 Abs. 3 BetrVG mit
"Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit".

Vielleicht dort gelesen?

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Gruß
Wolfgang


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