Angemessener Vorlauf (Allgemeines)
Also ich werde bereits in die Terminfindung mit einbezogen. Meistens ist da noch nicht klar, ob sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.
Wenn dann keine Bewerbung der Personengruppe dabei ist, dann wird der Termin für mich als SBV eben wieder storniert. Aber solange habe ich diesen Termin im Kalender. Meistens ist die Terminfindung 2 - 3 Wochen vor dem eigentlichen Termin. Die Bewerber werden in der Regel mit einer Frist von 1 - 2 Wochen zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Viele Grüße
ST