Freistellung der Stellvertreter (Stellvertreter/in)

magheinz ⌂, Wednesday, 25.09.2024, 18:33 (vor 45 Tagen) @ onegin

Wenn ich einen Termin für Bewerbungsgespräche nicht wahrnehmen kann und ich meinen Stellvertreter hinschicken möchte, muss er dafür vom Arbeitgeber freigestellt werden? Oder kann der Arbeitgeber sagen, der Hauptjob geht vor ?

Wenn du verhindert bist, dann ist dein Stellvertreter an der Reihe.
Dafür wird er automatisch freigestellt.
Frage ist also nur: Bist du verhindert, oder sind die Gründe, warum du nicht teilnehmen "kannst" keine echten Gründe?

Das Amt geht immer vor, niemals der Hauptjob. Ok, vielleicht nicht wirklich "niemals", aber so gut wie...

Ich habe eine Freistellung von 2 Tagen die Woche. meine Stellvertreter nicht.

Die braucht er ja nicht, es genügt ja die Freistellung für die Gespräche und alles damit zusammenhängende.


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