Passiv Beschäftigte (Versammlung)

Petra62, Wednesday, 02.10.2024, 17:45 (vor 222 Tagen)

Liebe Mitglieder,

bei uns gibt es einige zurzeit passiv (z.B. Elternzeit, ATZ), oder freigestellte Beschäftigte die schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Haben diese das recht dazu, an der Schwerbehindertenversammlung teil zu nehmen?

Zumindest bei der Betriebsversammlung war letztes Jahr ein passiv Beschäftigter (in ATZ) anwesend. Es war sein offiziell letzter Arbeitstag, was ihm lt. BR das recht zur Teilnahme gab.

Wenn das zutrifft, müsste dasselbe doch für die schwerbehinderten Beschäftigten gelten.


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