Passiv Beschäftigte (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 04.10.2024, 09:20 (vor 204 Tagen) @ Petra62

Hallo,

"passiv Beschäftigte" kennt die Fachkommentierung so nicht. Das, was Du meinst, sind Beschäftigte mit einem "ruhenden Arbeitsverhältnis".

Ruhende Arbeitsverhältnisse sind nahezu alle Arten von Freistellungen ohne Arbeitspflicht mit Ausnahme von Arbeitsunfähigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vorübergehend (Elternzeit, Pflegezeit, befristete Rente, Wehrdienst, "Sabbaticals") ist oder aber direkt und geplant in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergehen soll.

Ist das Ruhen nur vorübergehend, dann haben diese Beschäftigten zumindest im Bereich des BetrVG aufgrund der auf die Sb-Versammlung anzuwendenden Vorschriften der §§ 42ff BetrVG unstrittig ein Teilnahmerecht ( Fitting, § 42 Rn 14a).

Ist das Ruhen der geplante Übergang in das Ende eines Arbeitsverhältnisses (Passivphase ATZ, Freistellung bei Kündigung), dann besteht dieses Teilnahmerecht nicht mehr (Fitting, a.a.O.).

Deswegen lag Dein BR in diesem Fall

Zumindest bei der Betriebsversammlung war letztes Jahr ein passiv Beschäftigter (in ATZ) anwesend. Es war sein offiziell letzter Arbeitstag, was ihm lt. BR das recht zur Teilnahme gab.

definitiv falsch.

--
&Tschüß

Wolfgang


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